Haftung: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vom ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Informationen zum Hund, verpflichtet jedoch die teilnehmenden Tierschutzvereine zur Wahrung der „Teilnahmebedingungen für Tierschutzvereine“.
Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden.
Die Teilnehmer mit Hund erklären, dass sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für ihren Hund abgeschlossen haben und dass keine Beitragsrückstände bestehen.
Sollten Dritte durch den Hund zu Schaden kommen, haftet der jeweilige Halter in vollem Umfang.
Der Teilnehmer versichert zudem, dass der Hund gesund ist und ein gültiger Tollwut-Impfschutz besteht.